Städtebauliche Folgerungen:

Kernaufgabe des Wettbewerbsverfahrens sollte es sein, das verträgliche Mass an Neubauvolumen gegenüber dem historischen Mühle-Ensemble zu finden. Die auf plausiblen Grundsätzen gründende Überbauungsordnung kann mit dem Raumprogramm eingehalten werden; doch innerhalb dieser darf sich der Entwurf hier nicht nach der Maxime einer Höchstnutzung richten, sondern nach der Frage der kritischen Masse und nach der Herstellung eines respektvollen Gleichgewichts gegenüber dem ausserordentlich schönen  Mühle-Ensembles mit dazu gehörenden Anbau und Stöckli.

Der Aussenraum bei der Mühle war durch Transportwege und Güterumschlag, sowie wahrscheinlich durch Wahrung eines gebührenden Gebäudeabstandes (auch Brandschutz?) der umliegenden Häuser zur Mühle entstanden, niemals aber durch urbane Konzepte eines Platzes oder einer räumlichen Torbildung zur Ortschaft.

Anstatt mit einer Randbebauung um eine Platzfläche wird das räumliche Ensemble des Mühleplatzes durch einen gegliederten und die Aussenräume gliedernden Solitärbau ergänzt.

Der Neubau soll trotz seiner zeitgemässen Grösse das Prinzip des bestehenden Bärenplatzes der Südwestseite weiterschreiben, und nicht ein umgestülptes Konzept verfolgen, bei dem ein geometrischer Stadtraum durch Baufluchten eingerahmt würde. Deshalb wird der Neubau als Solitärgebäude konzipiert, welches die vorhandene Platztypologie der Südwestseite gegen Nordosten fortsetzt, indem es das Raumkontinuum so mitformt, dass die Mühlengebäude mit adäquaten Proportionen konfrontiert sind. Die  Massstäblichkeit antwortet differenziert auf den Kontext. Der Raum zwischen dem bestehenden Wohnblock und dem Neubau soll einbezogen werden anstatt zu einem Versatzstück rückwärtigen Strassenraums zu degradieren. Die Gebäude der Mühle sollen nicht an den Rand bzw. ausserhalb einer allfällig räumlichen Randbildung geraten, sondern bleiben prominent im Zentrum. Der als Kontinuum verschiedener, nutzungsgerecht dimensionierter Platzbereiche gegliederte Mühleplatz folgt dem gewachsenen  Prinzip.

Der Neubau wird in der Höhe zweifach abgestuft, um insbesondere gegenüber der Mühle ein respektvolles Gegenüber zu bilden; das niedrigste Volumen weist gleiche Position, Längen und Gebäudeabstand zur Mühle auf, wie das ehemalige Gebäude, welches genau an selber Stelle gegenüber stand. Es stellt damit einen Teil der historischen Aussenraum-Proportionen wieder her (Siehe Luftbild 1937).

Das höhere Volumen antwortet im räumlich übergeordneten Massstab des Ensembles, welches bis zur neuen Kirche reicht und einen von dieser aus gut sichtbaren Akzent setzt. Gleichzeitig unterstreicht es zusammen mit dem Altersheim von 1989 den Auftakt zum dichter bebauten Stadtbereich Richtung Nordwesten.

Mit diesen Differenzierungen bildet der Neubau ein Gegenüber, welches den Raum über die Strasse aufspannt, rücksichtsvoll ergänzt und den Brennpunkt des Bärenplatzes auf der Mühle/Bach - Seite belässt. Weder bestehende Fussgängerfrequenz noch die vorgesehenen Erdgeschossnutzungen sprechen für eine Verlagerung des Schwerpunktes auf die andere Seite.